Seit 2013 sind Hundehalter in Niedersachsen verpflichtet eine Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) abzulegen.
Jeder, der seit dieser Zeit, keinen Hund auf seinen Namen als Hundehalter bei der Stadt oder Gemeinde zur Hundesteuer angemeldet hat, gilt in Niedersachsen als Ersthundehalter! Bei Nichtbeachten kann der Hundehalter seinen Versicherungsschutz verlieren und es kann ein Bußgeld bis zu 10.000,-€ erlassen werden.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss der Anschaffung eines Hundes erfolgen, die praktische Sachkundeprüfung muss bis max 12 Monate nach Anschaffung erfolgen.
Auch hier gilt, nur die Theorie reicht nicht aus und kann ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!
In diesem Intensivkurs trainieren wir mit Euch die einzelnen Elemente zur praktischen Sachkundeprüfung und im Anschluß erfolgt die Prüfungsabnahme!
Die Kursgebühr ist inkl. 70,-€ Prüfungsgebühr.
Treffpunkt bei uns auf dem Trainingsgelände.
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Die praktische Sachkundeprüfung beinhaltet insgesamt 11 Prüfungs-Situationen:
A) Ablenkungsarmer Bereich (unser Trainingsplatz)
- Handling am Hunde (Hundehalter/in kontrolliert Zähne, Ohren und Pfoten)
- Kontrolliertes Gehen an der Leine (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden)
- Sitz oder Platz oder Bleib (Ausführung des Kommandos nach max. 3 Wiederholungen)
- Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach max. 3 Wiederholungen)
- Begegnung mit Jogger, Skater, o.ä. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen)
- Begegnung mit anderen Personen (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen)
- Begegnung mit anderen Hunden (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden)
B) Verkehrsöffentlicher Raum
- Gehen an stärker befahrener Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Überqueren einer befahrenen Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Begegnung mit Radfahrer, Kinderwagen, o.ä. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Begegnung mit anderen Personen / Menschengruppe (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
Die praktische Sachkundeprüfung gilt als nicht erfolgreich abgelegt, wenn
1. der Prüfling seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, beispielsweise, wenn der Hund
• den Prüfling, die Prüferin/den Prüfer oder andere Menschen angreift,
• sich in einer Situation minutenlang nicht mehr kontrollieren lässt,
• andere Hunde wiederholt massiv belästigt und/oder bedroht und/oder angreift
oder
2. der Prüfling sich unangemessen verhält gegenüber:
• dem Hund, z.B. durch übertriebene körperliche Härte
• anderen Menschen, z.B. durch Rücksichtslosigkeit
• einem anderen Hund, z.B. durch Treten, Schlagen oder Anschreien eines anderen Hundes, der sich seinem Hund
nähert
oder
3. der Prüfling von den 11 geprüften Situationen 5 oder weniger erfolgreich absolviert.
Hinweise:
Bei nicht sozialverträglichen Hunden ist besonders darauf zu achten, wie gut der Hundeführer auf den Hund einwirken kann.
Hilfsmittel wie z.B. Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt.
Falls Personen durch das Hund-Hundeführer (Prüfling)-Team behindert oder belästigt werden, kann die Prüferin/der Prüfer den Prüfling darauf hinweisen. Werden jedoch wiederholt Dritte behindert oder belästigt (trotz Hinweis der Prüferin/des Prüfers), ist der Prüfling durchgefallen.