Intensivkurs Hundeführerschein Praxis
7. Februar 2024
Intensivkurs für die praktische Sachkundeprüfung mit Abschlußprüfung

Seit 2013 sind Hundehalter in Niedersachsen verpflichtet eine Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) abzulegen.
Jeder, der seit dieser Zeit, keinen Hund auf seinen Namen als Hundehalter bei der Stadt oder Gemeinde zur Hundesteuer angemeldet hat, gilt in Niedersachsen als Ersthundehalter! Bei Nichtbeachten kann der Hundehalter seinen Versicherungsschutz verlieren und es kann ein Bußgeld bis zu 10.000,-€ erlassen werden.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss der Anschaffung eines Hundes erfolgen, die praktische Sachkundeprüfung muss bis max 12 Monate nach Anschaffung erfolgen.
Auch hier gilt, nur die Theorie reicht nicht aus und kann ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!
In diesem Intensivkurs trainieren wir mit Euch die einzelnen Elemente zur praktischen Sachkundeprüfung und im Anschluß erfolgt die Prüfungsabnahme!
Die Kursgebühr ist inkl. 70,-€ Prüfungsgebühr.
Jeder, der seit dieser Zeit, keinen Hund auf seinen Namen als Hundehalter bei der Stadt oder Gemeinde zur Hundesteuer angemeldet hat, gilt in Niedersachsen als Ersthundehalter! Bei Nichtbeachten kann der Hundehalter seinen Versicherungsschutz verlieren und es kann ein Bußgeld bis zu 10.000,-€ erlassen werden.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss der Anschaffung eines Hundes erfolgen, die praktische Sachkundeprüfung muss bis max 12 Monate nach Anschaffung erfolgen.
Auch hier gilt, nur die Theorie reicht nicht aus und kann ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!
In diesem Intensivkurs trainieren wir mit Euch die einzelnen Elemente zur praktischen Sachkundeprüfung und im Anschluß erfolgt die Prüfungsabnahme!
Die Kursgebühr ist inkl. 70,-€ Prüfungsgebühr.
Treffpunkt bei uns auf dem Trainingsgelände.
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Die praktische Sachkundeprüfung beinhaltet insgesamt 11 Prüfungs-Situationen:
A) Ablenkungsarmer Bereich (unser Trainingsplatz)
- Handling am Hunde (Hundehalter/in kontrolliert Zähne, Ohren und Pfoten)
- Kontrolliertes Gehen an der Leine (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden)
- Sitz oder Platz oder Bleib (Ausführung des Kommandos nach max. 3 Wiederholungen)
- Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach max. 3 Wiederholungen)
- Begegnung mit Jogger, Skater, o.ä. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen)
- Begegnung mit anderen Personen (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen)
- Begegnung mit anderen Hunden (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden)
B) Verkehrsöffentlicher Raum
- Gehen an stärker befahrener Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Überqueren einer befahrenen Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Begegnung mit Radfahrer, Kinderwagen, o.ä. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Begegnung mit anderen Personen / Menschengruppe (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
Die praktische Sachkundeprüfung gilt als nicht erfolgreich abgelegt, wenn
1. der Prüfling seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, beispielsweise, wenn der Hund
• den Prüfling, die Prüferin/den Prüfer oder andere Menschen angreift,
• sich in einer Situation minutenlang nicht mehr kontrollieren lässt,
• andere Hunde wiederholt massiv belästigt und/oder bedroht und/oder angreift
oder
2. der Prüfling sich unangemessen verhält gegenüber:
• dem Hund, z.B. durch übertriebene körperliche Härte
• anderen Menschen, z.B. durch Rücksichtslosigkeit
• einem anderen Hund, z.B. durch Treten, Schlagen oder Anschreien eines anderen Hundes, der sich seinem Hund
nähert
oder
3. der Prüfling von den 11 geprüften Situationen 5 oder weniger erfolgreich absolviert.
Hinweise:
Bei nicht sozialverträglichen Hunden ist besonders darauf zu achten, wie gut der Hundeführer auf den Hund einwirken kann.
Hilfsmittel wie z.B. Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt.
Falls Personen durch das Hund-Hundeführer (Prüfling)-Team behindert oder belästigt werden, kann die Prüferin/der Prüfer den Prüfling darauf hinweisen. Werden jedoch wiederholt Dritte behindert oder belästigt (trotz Hinweis der Prüferin/des Prüfers), ist der Prüfling durchgefallen.
A) Ablenkungsarmer Bereich (unser Trainingsplatz)
- Handling am Hunde (Hundehalter/in kontrolliert Zähne, Ohren und Pfoten)
- Kontrolliertes Gehen an der Leine (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden)
- Sitz oder Platz oder Bleib (Ausführung des Kommandos nach max. 3 Wiederholungen)
- Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach max. 3 Wiederholungen)
- Begegnung mit Jogger, Skater, o.ä. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen)
- Begegnung mit anderen Personen (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen)
- Begegnung mit anderen Hunden (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden)
B) Verkehrsöffentlicher Raum
- Gehen an stärker befahrener Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Überqueren einer befahrenen Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Begegnung mit Radfahrer, Kinderwagen, o.ä. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Begegnung mit anderen Personen / Menschengruppe (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
Die praktische Sachkundeprüfung gilt als nicht erfolgreich abgelegt, wenn
1. der Prüfling seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, beispielsweise, wenn der Hund
• den Prüfling, die Prüferin/den Prüfer oder andere Menschen angreift,
• sich in einer Situation minutenlang nicht mehr kontrollieren lässt,
• andere Hunde wiederholt massiv belästigt und/oder bedroht und/oder angreift
oder
2. der Prüfling sich unangemessen verhält gegenüber:
• dem Hund, z.B. durch übertriebene körperliche Härte
• anderen Menschen, z.B. durch Rücksichtslosigkeit
• einem anderen Hund, z.B. durch Treten, Schlagen oder Anschreien eines anderen Hundes, der sich seinem Hund
nähert
oder
3. der Prüfling von den 11 geprüften Situationen 5 oder weniger erfolgreich absolviert.
Hinweise:
Bei nicht sozialverträglichen Hunden ist besonders darauf zu achten, wie gut der Hundeführer auf den Hund einwirken kann.
Hilfsmittel wie z.B. Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt.
Falls Personen durch das Hund-Hundeführer (Prüfling)-Team behindert oder belästigt werden, kann die Prüferin/der Prüfer den Prüfling darauf hinweisen. Werden jedoch wiederholt Dritte behindert oder belästigt (trotz Hinweis der Prüferin/des Prüfers), ist der Prüfling durchgefallen.

Warum rennt dein Hund bellend zur Tür, wenn es klingelt? Du kennst es sicher: Es klingelt an der Tür, und plötzlich verwandelt sich dein sonst so entspannter Hund in eine sirenenartige Alarmanlage auf vier Beinen. Aber warum machen Hunde das? Und noch wichtiger: Wie kannst du das Verhalten ändern, wenn es dich (und vielleicht auch deine Nachbarn) in den Wahnsinn treibt? 1. Warum bellen Hunde, wenn es klingelt? Es gibt mehrere Gründe, warum Hunde auf das Klingeln reagieren wie ein Security-Team auf Alarmstufe Rot: Instinktive Schutzreaktion: Dein Hund sieht euer Zuhause als sein Revier. Wenn es klingelt, bedeutet das: Eindringling im Anmarsch! Also wird lautstark gewarnt, um den Fremden (Postbote, Nachbar, Pizza-Lieferant) zu vertreiben. Erlerntes Verhalten: Wenn dein Hund jedes Mal, wenn es klingelt, Aufmerksamkeit bekommt (z. B. weil du zur Tür rennst, ihn ansprichst oder ihn beruhigen willst), verstärkt das sein Verhalten. Er lernt: Klingeln = Action = Ich muss bellen! Aufregung und Neugier: Manche Hunde sind einfach aufgeregt, wenn Besuch kommt. Sie verbinden das Klingeln mit der Möglichkeit, neue Leute zu begrüßen oder bekannte Gesichter wiederzusehen. 2. Was kannst du dagegen tun? Die gute Nachricht: Du kannst deinem Hund beibringen, entspannter auf das Klingeln zu reagieren. Hier ein paar bewährte Methoden: Ruhiges Verhalten belohnen Statt deinen Hund fürs Bellen zu bestrafen, übe mit ihm gezielt, ruhig zu bleiben. Eine Möglichkeit: Lass ihn auf seinen Platz gehen, wenn es klingelt, und belohne ihn für stilles Verhalten. Das Klingeln entmystifizieren Wenn dein Hund nur auf das Klingeln reagiert, kannst du es zu einem normalen Geräusch machen. Übe mit einer Aufnahme einer Türklingel und steigere langsam die Lautstärke. Belohne deinen Hund für Gelassenheit. Alternatives Verhalten etablieren Bringe deinem Hund bei, dass er sich auf einen festen Platz begeben soll, wenn es klingelt. Nutze ein Kommando wie „Auf deine Decke“ oder „Bleib“ und belohne ihn, wenn er es befolgt. Klare Regeln für Besucher Sag deinen Gästen, dass sie deinem Hund erst Aufmerksamkeit schenken, wenn er ruhig ist. Kein Begrüßen, solange er wie ein Flummi umherspringt oder bellt. Training mit Konsequenz Klingeltraining funktioniert nur, wenn du konsequent bleibst. Setze feste Regeln und sorge dafür, dass dein Hund versteht, was du von ihm willst – mit Geduld und Klarheit. 3. Fazit Hunde bellen an der Tür nicht, weil sie dich ärgern wollen, sondern weil sie ihre Aufgabe als Wachhund (über-)ernst nehmen oder schlicht aufgeregt sind. Mit Training, Geduld und klaren Signalen kannst du deinem Hund beibringen, dass er auch entspannter auf das Klingeln reagieren kann. Und wer weiß – vielleicht wirst du irgendwann einen Hund haben, der beim Klingeln einfach weiter auf seinem Platz chillt. Bis dahin: Bleib dran und viel Erfolg beim Training!